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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06   

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LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06 (https://dejure.org/2008,72626)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.04.2008 - L 8 SO 1/06 (https://dejure.org/2008,72626)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. April 2008 - L 8 SO 1/06 (https://dejure.org/2008,72626)
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  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06
    Im Übrigen wäre dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zu berücksichtigen, wenn die Versicherung nachweislich zur Alterssicherung diente (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997, Az.: 5 C 7/96, FEVS 48, 145).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt einer besondere Härte auch dann nicht vor, wenn der Rückkaufswert einer Lebensversicherung um mehr als die Hälfte hinter den auf sie erbrachten Eigenleistungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt (BVerwG, Urteil vom 19.12.1997, Az. 5 C 7/96, NJW 1998, S. 1879).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 6 S 2522/95

    Rückforderung von Sozialhilfe durch Leistungsbescheid; darlehensweise Gewährung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06
    Dies gilt insbesondere dann, wenn vor der Ausreichung des Darlehens kein gesonderter (privat- oder öffentlich-rechtlicher) Vertrag geschlossen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Mai 1988, Az: 8 A 189/87, FEVS 41, 193; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.1996, Az.: 6 S 252/95, FEVS 47, 216; Birk in LPK- BSHG, 5. Aufl. 1998, § 15 b RN 25).
  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 33.68

    Einstellung einer Zahlung von Blindenhilfe - Maßgeblicher Zeitpunkt für eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06
    Grundsätzlich ist ein Sozialhilfeträger verpflichtet, den Hilfefall ständig unter behördlicher Kontrolle zu behalten, um möglichen Veränderungen in der Sach- und Rechtslage umgehend Rechnung tragen zu können (stdge. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 3. Juli 1968, Az.: V C 33.68, FEVS 16, 255).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1988 - 8 A 189/87
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06
    Dies gilt insbesondere dann, wenn vor der Ausreichung des Darlehens kein gesonderter (privat- oder öffentlich-rechtlicher) Vertrag geschlossen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Mai 1988, Az: 8 A 189/87, FEVS 41, 193; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.1996, Az.: 6 S 252/95, FEVS 47, 216; Birk in LPK- BSHG, 5. Aufl. 1998, § 15 b RN 25).
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